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Bei der Fährtenarbeit muss der Hund in einem Gelände (z.B. Acker oder Wiese) durch den Einsatz seines Geruchssinnes Gegenstände finden und den erfolgreichen Fund seinem Hundeführer durch ein entsprechendes Verhalten anzeigen. Die Anzahl der Gegenstände und die Länge der abzusuchenden Fährte richten sich nach den Prüfungsstufen (VPG I-III, FH 1 und FH 2 und IPO-FH). Die Fährtenhundprüfungen (FH 1, FH 2) sind spezielle Prüfungen bei denen der Hund nur in Fährtenarbeit vorgeführt wird. Voraussetzung ist natürlich auch hier die Begleithundeprüfung.
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